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Exportwachstum in der Steiermark im 1. Halbjahr 2018 (vorläufige Daten).

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Patent- und Gebrauchsmuster

Laut Österreichischem Patentamt hat ein Patent das Ziel, andere davon auszuschließen, eine Erfindung (bzw. den "Gegenstand der Erfindung") zu produzieren und gewerblich zu gebrauchen sowie diese zu verbreiten (in Umlauf zu bringen). Das Patent ist zeitlich und räumlich begrenzt auf maximal 20 Jahre verfügbar. Die Patentwürdigkeit, d.h. Neuheit der Erfindung, wird im Vorfeld geprüft. Ausgenommen vom Patentrecht ist z.B. das Klonen von Menschen.

Ein Gebrauchsmuster ist im Wesentlichen wie ein Patent zu sehen, jedoch wird im Vorhinein nicht auf die "Patentwürdigkeit" geprüft. Weiters weist ein Gebrauchsmuster eine kürzere Laufzeit von ca. 10 Jahren auf und bringt keine Begünstigungen im gewerberechtlichen und steuerrechtlichen Sinne (Patente beinhalten steuerrechtliche und gewerberechtliche Vorteile). Ein weiterer Unterschied besteht darin, dass Gebrauchsmuster im Allgemeinen mit geringeren Kosten verbunden sind.

Ausreichend Informationen zum Thema Patent- und Gebrauchsmuster sind auf der Internetseite des Österreichischen Patentamtes auf http://www.patentamt.at/ zu finden.

Lesebeispiel
Im Jahr 2015 wurden in der Steiermark 439 Patent- und Gebrauchsmusteranmeldungen registriert.typo3/#_msocom_1

Quelle
Österreichisches Patentamt.

Letzte Aktualisierung: 28. Februar 2017

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