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Arbeitslosenquote auf Bundes- und auf Bundeslandebene (nationale Definition)
In Österreich wird bei der Berechnung der Arbeitslosenquote der Bestand an Arbeitslosen ins Verhältnis zum Arbeitskräftepotenzial gesetzt. Die Arbeitslosenquote errechnet sich demzufolge als:
Arbeitslosenquote = Bestand an Arbeitslosen / Arbeitskräftepotenzial (= Bestand an unselbstständiger Beschäftigung lt. DVSV + Bestand an Arbeitslosen) in %
Lesebeispiel
Im Jahr 2024 waren in der Steiermark 35.646 Personen arbeitslos gemeldet. Es wurden 537.925 unselbstständige Beschäftigungsverhältnisse (Gesamtbeschäftigte) gezählt. Somit errechnet sich eine Arbeitslosenquote von 6,12 %. Diese ergibt sich aus dem Anteil der Arbeitslosen am Arbeitskräftepotenzial:
1) Arbeitskräftepotenzial (573.571) = unselbstständige Beschäftigungsverhältnisse (537.925) + Bestand an Arbeitslosen (35.646)
2) Arbeitslosenquote (6,12%) = Bestand an Arbeitslosen (35.646) / Arbeitskräftepotenzial (573.571).
Quelle
Wirtschaftsbericht Steiermark 2024.
DVSV, Arbeitsmarktdatenbank des AMS und des BMASK, eigene Berechnungen JR-POLICIES.
Siehe auch: Arbeitslosenquote (internationale Definition), Arbeitslosenquote auf Bezirksebene (nationale Definition), Langzeitarbeitslose.
Letzte Aktualisierung: 9. Juli 2025
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