Zahl des Monats: +19,5 %
Exportwachstum in der Steiermark im 1. Halbjahr 2018 (vorläufige Daten).

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Bruttoeinkommen

Das Bruttoeinkommen stellt das Arbeitseinkommen von Arbeitern und Angestellten (siehe Einkommen) vor Abzug der Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer dar. Für die Berechnung des Bruttoeinkommens werden die Daten des beitragspflichtigen Jahreseinkommens der Sozialversicherung herangezogen. Es zählen die Beschäftigungsverhältnisse, nicht Personen. Lehrlinge und Pensionisten sind nicht enthalten.

Einkommen, welche die Höchstbeitragsgrundlage lt. ASVG (2016: 14 mal € 4.860.-; 2017: € 4.980,-)
typo3/#_msocom_1überschreiten, werden mit diesem Höchstbeitrag in der Berechnung berücksichtigt.

Das monatliche Bruttoeinkommen wird berechnet, indem das beitragspflichtige Jahreseinkommen (Sonderzahlungen inkludiert) durch die Anzahl der Versicherungstage dividiert und mit 30 multipliziert wird.

Quelle

Statistik Austria: Personen und Einkommen, laufende Einkommensberichte.
Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger.

Letzte Aktualisierung: 18. August 2017

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