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Arbeitslosenquote auf Bundes-und auf Bundeslandebene (nationale Definition)
In Österreich wird bei der Berechnung der Arbeitslosenquote der Bestand an Arbeitslosen ins Verhältnis zum Arbeitskräftepotenzial gesetzt. Die Arbeitslosenquote errechnet sich demzufolge als:
Arbeitslosenquote = Bestand an Arbeitslosen / Arbeitskräftepotenzial (= Bestand an unselbstständiger Beschäftigung lt. HVSV + Bestand an Arbeitslosen) in %
Lesebeispiel
Im Jahr 2015 waren in der Steiermark 44.461 Personen arbeitslos gemeldet, es wurden 489.682 unselbstständige Beschäftigungsverhältnisse (Gesamtbeschäftigte) gezählt. Somit errechnet sich eine Arbeitslosenquote von 8,3 %. Diese ergibt sich aus dem Anteil der Arbeitslosen am Arbeitskräftepotenzial:
1) Arbeitskräftepotenzial (534.143) = unselbstständige Beschäftigungsverhältnisse (489.682) + Bestand an Arbeitlosen (44.461)
2) Arbeitslosenquote (8,3 %) = Bestand an Arbeitslosen (44.461) / Arbeitskräftepotenzial (534.143)
Siehe auch: Arbeitslosenquote (internationale Definition), Arbeitslosenquote auf Bezirksebene (nationale Definition), Langzeitarbeitslose.
Letzte Aktualisierung: 28. Februar 2017
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