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Arbeitgeberbetrieb
Ein Arbeitgeberbetrieb muss zumindest einmal im Jahr zumindest eine Person über der Geringfügigkeitsgrenze bei der Sozialversicherung angemeldet gehabt haben, um als solcher eingestuft zu werden. Ein Arbeitgeberbetrieb kann dabei mehrere Arbeitsstätten umfassen. Grundlage hierfür ist das individuelle Meldeverhalten des Betriebes (z.B. Handelsketten können zentral am Unternehmenssitz oder nach Zweigstellen melden).
Grundlage für die Statistik der Arbeitgeberbetriebe bildet die Arbeitsmarktdatenbank des AMS und des BMASK. Diese gibt an, wie viele verschiedene Arbeitgeberbetriebe während eines Jahres (d.h. zumindest für einen Tag) beim HVSV als solche eingestuft wurden.
Lesebeispiel
Im Jahr 2015 wurden in Österreich 295.462 Arbeitgeberbetriebe gezählt.
Letzte Aktualisierung: 28. Februar 2017
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