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Arbeitslosenquote auf Bezirksebene (nationale Definition)

In Österreich wird bei der Berechnung der Arbeitslosenquote der Bestand an Arbeitslosen ins Verhältnis zum Arbeitskräftepotenzial gesetzt. Im Unterschied zur Arbeitslosenquote auf nationaler Ebene und auf Bundeslandebene werden seit 2008 zur Berechnung der Arbeitslosenquote auf Bezirksebene die unselbstständig Beschäftigten am Wohnort laut HVSV und nach AMS-Datenaufbereitung (auf Basis des Erwerbskarrierenmonitorings) herangezogen. Davor bildeten die unselbstständig Berufstätigen nach der Fortschreibung der Berufstätigen nach Arbeitsmarktbezirken durch das Österreichische Institut für Raumplanung (ÖIR) die Basis zur Berechnung der Arbeitslosenquote auf Bezirksebene.

Die Arbeitslosenquote auf Bezirksebene errechnet sich demzufolge als:

Arbeitslosenquote auf Bezirksebene = Bestand an Arbeitslosen / Arbeitskräftepotenzial (= Bestand an unselbstständig Beschäftigten am Wohnort laut HVSV + Bestand an Arbeitslosen) in %

Quelle

AMS Österreich.

Letzte Aktualisierung: 28. Februar 2017

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